Aktuelles

09.05.2022

Elterninformationen zur Aufhebung der regelmäßigen Testpflicht

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, sehr geehrte Damen und Herren,

mit Blick auf das in der Altersgruppe der unter 6-Jährigen Kinder in den letzten Wochen insgesamt rückläufige Infektionsgeschehen wurde entschieden, dass die bislang bestehende allgemeine, regelmäßige Testpflicht in den Kitas ab dem 8. Mai 2022 entfällt.
Ihre Kita wird Ihnen stattdessen anlassbezogene Testungen anbieten, zum Beispiel, wenn es innerhalb der Einrichtung zu einem Ausbruchsgeschehen gekommen ist oder Ihr Kind Kontakt
zu einer anderen infizierten Person hatte. Eine Pflicht zur Testung Ihrer Kinder besteht in diesen Fällen nicht. Im Rahmen der bekannten Schnupfenregelung gilt hingegen: Wenn Ihr Kind trotz leichter Erkältungssymptome die Kita besuchen soll, ist der Einrichtung Ihnen eine schriftliche Bestätigung über eine Testung mit negativem Ergebnis vorzulegen bzw. ein anlassbezogener
Test vor Ort durchzuführen. In jedem Fall bitten wir Sie, Ihrem Kind ausreichend Zeit zur Genesung vor dem erneuten Kitabesuch zu ermöglichen.

Mit dem Wegfall der Testpflicht entfällt auch automatisch der Test-to-stay-Ansatz. Entscheidungen in Bezug auf die Quarantäne von Kontaktpersonen liegen in der Zuständigkeit der örtlichen Gesundheitsämter.

Zur Durchführung von anlassbezogenen Testungen stellt die Senatsverwaltung den Einrichtungen qualitätsgesicherte Nasal-Tests bereit. Die Entscheidung zur Rückkehr zu Nasal-Tests basiert auf den zahlreichen Rückmeldungen von Eltern, Trägern und Kitas mit dem Hinweis, dass die Speicheltests (Lolli-Tests) trotz sachgerechter Anwendung Ergebnisse nicht zuverlässig anzeigen, obgleich die Senatsverwaltung ein Produkt mit einer vergleichbar hohen Sensitivität sowie Geeignetheit für Omikron gegenüber anderen Speicheltests ausgewählt hat. Die Senatsverwaltung berücksichtigt daher den häufig formulierten Wunsch von Eltern und Trägern, bei der Testung der Kinder wieder auf nasale Antigen-Schnelltests zurückzugreifen. Unabhängig vom Wegfall der Testpflicht empfehlen wir weiterhin die Einhaltung der bekannten Schutz- und Hygienemaßnahmen.

Für die kommende Zeit – und auch mit Blick auf den Herbst – gilt selbstverständlich, dass wir das Infektionsgeschehen und die weitere Entwicklung der Pandemie fortwährend aufmerksam
beobachten werden.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Holger Schulze
Leiter der Abteilung
Familie und frühkindliche Bildung

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30.03.2022

Elterninformationen zum Regelbetrieb und Fortsetzung der Testpflicht

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, sehr geehrte Damen und Herren,

am 20. März 2022 ist das „Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Vorschriften“ in Kraft getreten. Mit diesem werden im Wesentlichen die Regelungsmöglichkeiten der Bundesländer auf einen Basisschutz für besonders schutzwürdige Gruppen begrenzt. Auf Grundlage dieser verbliebenen rechtlichen Möglichkeiten hat der Senat am Dienstag die neue Verordnung über Basismaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 – SARSCoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung – (BaSchMV) beschlossen, welche am Freitag in Kraft tritt.

Für den Bereich Kita gilt danach Folgendes:
–  Ab dem 1. April 2022 befinden sich die Kitas wieder im Regelbetrieb.
–  Die Senatsverwaltung ist weiterhin ermächtigt, für den Bereich Kita Vorgaben zum Bestehen und zur Art und Weise der Durchführung einer Testpflicht in den Kindertageseinrichtungen zu treffen.

Auf dieser Grundlage wurde bestimmt, bis auf Weiteres die Testpflicht für alle Kinder, die das 1. Lebensjahr vollendet haben, fortzuführen.
– Die Testpflicht besteht an drei Tagen in der Woche. Der Montag ist dabei verpflichtend, die an-deren beiden Testtage werden durch Ihre Kita bestimmt.
– Sie erhalten über Ihre Kita die hierfür benötigten Tests.
– Die Testungen sollen grundsätzlich zu Hause vorgenommen werden. Die Kita kann aber auch bestimmen, dass stets oder an einzelnen Tagen unter Aufsicht in der Einrichtung getestet werden muss.
– Soweit die Testung zu Hause erfolgt, ist gegenüber der Einrichtung mit Ihrer Unterschrift zu be-stätigen, dass die Testung mit negativem Ergebnis durchgeführt wurde.
– Für ungetestete Kinder besteht grundsätzlich ein Zutritts- und Teilnahmeverbot.

Ausnahmen hiervon gelten ausschließlich für
– bereits immunisierte Kinder, also vollständig geimpfte oder von COVID-19 genesene Kinder i. S. d. § 2 COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung. Sollte dies auf Ihr Kind zu-treffen, empfehlen wir Ihnen gleichwohl regelmäßig Tests durchzuführen.
– Kinder, an denen ein COVID-19-Test aufgrund ihrer individuellen Voraussetzungen auch in Form eines Lolli-Tests nicht durchgeführt werden kann, sofern die Undurchführbarkeit durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen wurde oder dies der Kita bekannt ist.

Für Kontaktpersonen gilt weiterhin der sog. Test-to-stay-Ansatz.
Bitte beachten Sie ebenfalls:
Bei Begleitung der Eingewöhnung und bei Elternabenden müssen Personen, die nicht geimpft oder genesen im Sinne des § 2 COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung sind, einen aktuellen negativen Testnachweis vorlegen. Wir empfehlen zudem weiterhin die Einhaltung der üblichen Schutz- und Hygienemaßnahmen. Entscheidungen in Bezug auf die Quarantäne von Kontaktpersonen liegen in der Zuständigkeit der örtlichen Gesundheitsämter.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
Holger Schulze
Leiter der Abteilung Familie und frühkindliche Bildung

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20.01.2022

Liebe Eltern,

hier das aktuelle Schreiben der Senatsverwaltung:

An alle Eltern von Kindern in Berliner Kitas

19.01.2022
Elterninformation zum eingeschränkten Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen in den Kitas

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, sehr geehrte Damen und Herren,

das durch die Omikron-Variante stark steigende Inzidenzgeschehen zeigt sich nun auch in den Berliner Kitas. Aktuell sind bereits über 650 Kitas ganz oder teilweise geschlossen. Viele Kitas haben zudem Personalengpässe und mussten ihr Angebot teilweise einschränken.
Trotz dieser Entwicklung bleibt es unser Ziel, die Betreuung der Kinder zu gewährleisten und diese, sowie ihre Erzieherinnen und Erzieher, dabei zugleich bestmöglich zu schützen.

Zur frühzeitigen Erkennung von SARS-CoV-2-Infektionen wurde daher in einem ersten Schritt als zusätzliche Schutzmaßnahme eine Testpflicht in Kitas festgelegt. Diese tritt in Kraft, sobald Ihnen die entsprechenden Lolli-Tests von Ihrer Kita zur Verfügung gestellt werden können, spätestens aber ab dem 31.01.2022.
Vor dem Hintergrund der oben beschriebenen dynamischen Entwicklung sind jedoch noch weitere Maßnahmen erforderlich, um weiterhin eine Betreuung aller Kinder zu ermöglichen.
Aus diesem Grund gehen die Kitas ab dem 24.01.2022 in den eingeschränkten Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen über.

In diesem gelten die folgenden Regelungen:
(1) Alle Kinder mit einem Betreuungsvertrag sollen Zugang zu einem Angebot der Kindertagesförderung erhalten. Es gibt keine Beschränkung auf bestimmte Zielgruppen. Hiervon unberührt gelten die eingeführten Regeln zur Testpflicht mit der Auslieferung der Lolli-Tests.
(2) Der eingeschränkte Regelbetrieb dient dem Ziel der Kontaktminimierung. Die Betreuung in stabilen, festen Gruppen ist verpflichtend. Aus organisatorischen Gründen können die Gruppen ggf. einmalig neu zusammengestellt werden, müssen dann aber in stabilen Settings
arbeiten.
(3) Ab einer Größe von mehr als 25 Kindern sollen mehrere feste und stabile Gruppen gebildet werden.
(4) Reduzierungen des Betreuungsumfangs und /oder der Öffnungszeiten in Folge des eingeschränkten Regelbetriebs sind zulässig. Die Kitas sollen jedoch einen möglichst bedarfsgerechten Betreuungsumfang anbieten, welcher mindestens den bedarfsunabhängigen
Rechtsanspruch von 7 Stunden erfüllt. Sofern die organisatorischen Voraussetzungen für längere Betreuungszeiten innerhalb der Gruppenstruktur gegeben sind, sind diese auszuschöpfen.
(5) Während der Phase des eingeschränkten Regelbetriebs können Kindertageseinrichtungen zur Sicherstellung der Aufsichtspflicht Eltern oder Mitglieder des erweiterten Familienkreises der Kinder der Kitagruppe zur Betreuung hinzuziehen. Auch weitere Nicht-Fachkräfte, die der Gruppe oder dem Träger bekannt sind, können zur Überbrückung dringender Personalengpässe eingesetzt werden.
(6) Die Hygieneregeln und die Vorgaben des Musterhygieneplans sind zu beachten. Nach diesen gilt bei eingeschränktem Regelbetrieb insbesondere Folgendes:
– Die Eltern dürfen die Einrichtungen grundsätzlich nicht betreten (Ausnahmen sind z. B. ein Unfall des Kindes oder die Begleitung im Rahmen der Eingewöhnung).
– Es sollen möglichst feste Hol- und Bringzeiten vereinbart werden.
– Elternabende dürfen nur bei einem unaufschiebbaren Bedarf in Präsenz stattfinden.
– Die Durchführung von Zusatzangeboten ist ausgesetzt.

Der Musterhygieneplan ist einsehbar unter https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/kita/

Regelungen zur Quarantäne/Isolation
Des Weiteren möchten wir Sie über die neuen Regelungen im Kontext Quarantäne/Isolation informieren. Mit Senatsbeschluss vom 18.01.2022 und daraus folgender Änderungen der Vierten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung finden folgende Regelungen für Kitakinder in Berlin Anwendung:
 Nach einer Erkrankung kann die Isolation nach sieben Tagen durch einen Antigen-Schnelltest oder PCR-Test beendet werden.
 Als Kontaktperson kann die Quarantäne bereits nach fünf Tagen durch einen Antigenschnelltest oder PCR-Test beendet werden.
 In beiden Fällen ist die Freitestung der Kinder durch einen von den Eltern durchgeführten Antigen-Schnelltest als Selbsttest nicht zulässig. Ebenfalls nicht zulässig ist die Freitestung von Kindern mittels Schnelltest in der Kita unter Aufsicht. Stattdessen
sind die Angebote nach § 6 TestV (z. B. sog. Bürgertests) zu nutzen.

Details zu den aktuellen Quarantäneregeln für andere Personen können Sie hier nachlesen:
https://www.berlin.de/corona/massnahmen/abstands-und-hygieneregeln/#quarantaene

Eine grafische Darstellung der Regelungen zu Quarantäne und Isolation sowie eine kindgerechte Information zum Testablauf erhalten Sie als Anlage zu diesem Schreiben. (Anmerkung: HÄNGT AN DER KITA AUS)
Beachten Sie auch weiterhin die unter http://www.einfach-testen.berlin angebotenen Übersetzungen, Materialien und kindgerechten Informationen rund um das Thema testen.
Wir wissen, dass die aktuelle Situation eine große Herausforderung für alle Betroffenen darstellt und bedanken uns für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Holger Schulze
Leiter der Abteilung V Familie und frühkindliche Bildung

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10.01.2022

Kitaöffnung Kita Fiorino wieder am 12.01.2022 – Schnelltest vom Testzentrum vom 12.01.2022 erforderlich!

Liebe Eltern,

vom Gesundheitsamt haben wir bisher noch keinen offiziellen Quarantänebescheid erhalten. Wir haben uns jedoch über die generell geltenden Quarantänebestimmungen informiert und gehen aktuell von folgender Regelung aus:

Normalerweise endet die Quarantäne Ihres Kindes, wenn der Kontakt zum Covid-19-Fall 10 Tage zurückliegt und keine typischen Krankheitszeichen aufgetreten sind. Wenn Ihr Kind am Dienstag, den 04.01.2022 das letzte Mal in der Kita war endet die Quarantäne am Samstag, den 15. Januar. Wenn Ihr Kind am Mittwoch, den 05.01.2022 das letzte Mal in der Kita war endet die Quarantäne am Sonntag, den 16. Januar.

Es gibt die Möglichkeit, die Quarantäne zu verkürzen, wenn Ihr Kind keine Symptome zeigt!

Unsere Erzieher testen sich mit einem Schnelltest im Testzentrum frei. Daher kann die Kita am Mittwoch wieder öffnen!

Diese Möglichkeit haben Sie ebenfalls für Ihr Kind: Ihr Kind kann die Kita wieder am Mittwoch, den 12.01.2022 besuchen, wenn Sie uns einen tagesaktuellen negativen Schnelltest (vom Mittwoch) aus einem Testzentrum vorlegen können. Die Bringzeit für diesen Tag verlängern wir bis 10.30 Uhr, so dass Sie genügend Zeit haben, mit Ihrem Kind ein Testzentrum aufzusuchen.

Um weiterhin vorsichtig zu sein, möchten wir die Kinder am Donnerstag wieder vor der Kita testen. So möchten wir sicherstellen, dass wir wieder in einen normalen Betrieb starten können. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Sollten sich durch Rückmeldung des Gesundheitsamtes doch Änderungen ergeben, melden wir uns schnellstmöglich bei Ihnen!

 

Ihre FamilienZitadelle

 

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Liebe Eltern, 

anbei finden Sie das aktuelle Elternschreiben der Senatsverwaltung vom 22.12.2021:

Liebe Eltern, sehr geehrte Damen und Herren,

der Kita-Alltag ist leider nach wie vor von der Corona-Pandemie bestimmt. Die Auswirkungen der Omikron-Variante, die nach Einschätzung des Expertenbeirats der Bundesregierung wahrscheinlich im Januar in Deutschland vorherrschend sein wird, lassen auch für den Beginn des Jahres 2022 ein weiteres intensives Infektionsgeschehen auch in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung erwarten.
Insofern kommt Impfungen und Auffrischungsimpfungen bei den Erwachsenen weiterhin eine herausragende Bedeutung zu. Die mögliche Impfung der ab 5-Jährigen trägt gleichfalls zur Minimierung des Infektionsrisikos in den Kindertageseinrichtungen bei.

Um den Kitabetrieb zu Beginn des nächsten Jahres zu sichern, bitten wir Sie folgendes zu beachten:
• Für den nach den Weihnachtsschließzeiten beginnenden Kitabetrieb ab dem 3.1. gilt eine Testverpflichtung für alle Kinder und das gesamte Kitapersonal an den ersten beiden Betreuungstagen;
• Den Einrichtungen empfehlen wir eine Kontaktreduzierung durch Bildung fester und stabiler Gruppen, dort, wo dies organisatorisch möglich ist;
• Die Bringe- und Holsituationen sollen möglichst kontaktarm gestaltet werden und im Außenbereich erfolgen. Ihre Kinder werden daher soweit möglich vor der Einrichtung in Empfang genommen bzw. dort abgeholt.
• Die Hygiene-Konzepte sowie die Maskenpflicht bei Zusammenkünften von Erwachsenen sind in allen Einrichtungen weiterhin konsequent umzusetzen.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass der Zugang zu den Einrichtungen stärker als bisher reglementiert wird und nicht mehr regelhaft möglich ist. Elterngespräche und Elternabende in Präsenz können nur noch bei dringendem Bedarf erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass es in Einzelfällen zu Teil- oder Vollschließungen sowie zu Verkürzungen der Öffnungszeiten aufgrund von Quarantänen des Personals oder der Kinder kommen kann.

Des Weiteren möchten wir Sie zu folgenden Themen informieren:

Kinderimpfungen ab dem fünften Lebensjahr
Wie Sie den Medien bereits entnehmen konnten besteht im Land Berlin nun die Möglichkeit, Kinder ab 5 Jahren gegen SARS-CoV-2 impfen zu lassen. Hierfür steht eine breite Infrastruktur in Berlin zur Verfügung. Die Impfungen erfolgen vor allem durch die Kinderärzte und Impfzentren. Darüber hinaus werden aktuell mobile Impfteams in zwölf Berliner Grundschulen eingesetzt, in denen sogenannte
pop-up Impfzentren eingerichtet worden sind. Auch hier können Eltern ihre Kinder, die an benachbarten Grundschulen beschult bzw. in ortsnahen Kindertageseinrichtungen betreut werden, impfen lassen. Voraussetzung ist eine Anmeldung für die Impfung über die Impfhotline der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung (SenGPG).

Bitte beachten Sie die Webseite der SenGPG unter:
https://www.berlin.de/sen/gpg/service/oft-gesucht/artikel.1157041.php sowie die Online Möglichkeit einen Termin über die Plattform Doctolib zu buchen unter:
https://www.doctolib.de/institut/berlin/ciz-berlin-berlin?pid=practice-158436

Testungen der Kitakinder
Unabhängig von der besonderen Testverpflichtung für die ersten Betreuungstage nach der Weihnachtsschließzeit (siehe obige Ausführungen) bitten wir Sie zur Absicherung des Kitabetriebs dringlich, weiterhin das regelmäßige Testangebot der Einrichtungen für Ihre Kinder in Anspruch zu nehmen.

Schnupfenkinder
Uns wurde vermehrt berichtet, dass für die Eltern von Kita-Kindern Schwierigkeiten bestehen, entsprechende Testungen in den Testzentren oder bei den Kinderärzten durchführen zu lassen. Wir bitten Sie daher, im Zweifelsfall eine Testung vor Ort unter Aufsicht aus der jeweiligen Einrichtung durchführen zu lassen.
Nicht zuletzt bitten wir Sie eindringlich, Ihrem Kind ausreichend Zeit zur Genesung vor dem erneuten Kitabesuch zu ermöglichen.

Umgang mit längerfristiger Nichtnutzung des Kitaplatzes
Um ihr Kind selbst oder auch nahe Angehörige vor einer Infektion zu schützen, haben erneut manche Eltern entschieden, ihr Kind mit den steigenden Zahlen seit dem Herbst die Kita nicht mehr besuchen zu lassen und dies ihrer Kita mitgeteilt. Der Träger ist in diesen Fällen verpflichtet, nach sieben Wochen das Jugendamt über die Nichtteilnahme an der Förderung zu informieren. Das Jugendamt kann dann
entscheiden, dass ein erneuter Antrag und eine erneute Prüfung erforderlich sind, wenn das Kind nicht wieder regelmäßig an der finanzierten Förderung teilnimmt. Um der besonderen Situation Rechnung zu tragen, wird als Stichtag der 15.01.2022 festgelegt, ab
dem für alle entschuldigt fehlenden Kinder die Sieben-Wochen-Frist neu zu laufen beginnt. Erst nach Ablauf dieser Frist ist der Träger verpflichtet, das zuständige Jugendamt über die Nichtnutzung des Platzes zu informieren.

Liebe Eltern, es ist mir bewusst, dass das zurückliegende Jahr für Sie mit vielen Belastungen verbunden war. Dennoch ist es mit Ihrer Unterstützung und dem großen Engagement in den Kitas gelungen, den Kindern unter den schwierigen Rahmenbedingungen ein umfassendes Angebot der frühkindlichen Bildung und Betreuung bereitzustellen. Dies ist auch im nächsten Jahr unser Ziel.
In diesem Sinne bedanken wir uns für Ihre Unterstützung und wünschen Ihnen und Ihren Kindern
erholsame Feiertage und ein frohes und gesundes neues Jahr.

Im Auftrag
Holger Schulze
Leiter der Abteilung V Familie und frühkindliche Bildung

 

 

Liebe Eltern,

anbei finden Sie das neue Elternschreiben der Senatsverwaltung vom 25.11.2021:

Liebe Eltern, sehr geehrte Damen und Herren,

das verstärkte Infektionsgeschehen hat auch die Berliner Kindertageseinrichtungen erreicht. In der Folge kommt es auch zu zeitweisen Kita- oder Gruppenschließungen. Aufgrund der großen Bedeutung der Kindertagesbetreuung für die Berliner Familien findet in den Berliner Kitas gleichwohl ein Regelbetrieb statt. Um Einschränkungen des Kitabetriebes zu verhindern, muss das Infektionsgeschehen eingedämmt werden.
Die Impfung der Erwachsenen in Kombination mit den bekannten Begleitmaßnahmen (Hygiene- und Verhaltensregeln) ist hierfür von entscheidender Bedeutung. Daher bitten wir Sie eindringlich, sich impfen zu lassen bzw. die angebotenen Booster-Impfungen, die von der Ständigen Impfkommission nunmehr für alle Menschen ab 18 Jahren empfohlen wurden, in Anspruch zu nehmen. Sie tragen damit
auch zum Schutz der Kinder bei, die nicht geimpft werden können.

Testung der Kitakinder
Die regelmäßige Testung der Kitakinder durch die Eltern wird fortgesetzt. Hierfür stellt Ihnen das Land Berlin über Ihre Kita zwei Tests pro Woche zur Verfügung. Wir bitten Sie sehr, dieses Angebot zu nutzen. Tragen Sie so zum Schutz der Kinder und zur Aufrechterhaltung des Regelbetriebs bei.

Die Anwendung der Tests soll den Kitas ab dem 01.12.2021 schriftlich angezeigt werden (hier das Formular zum Runterladen und Ausdrucken: Bescheinigung_Selbsttest_Kita). Der Nachweis dokumentiert das regelmäßige Testen, welches Voraussetzung für eine mögliche Verkürzung der Quarantäne durch das Gesundheitsamt ist. Anderenfalls gelten die üblichen Grundsätze zur Quarantänedauer.

Voraussichtlich ab Mitte Januar stellt das Land Berlin Lolli-Antigen-Schnelltests zur Testung Ihrer Kinder zur Verfügung. Diese ermöglichen eine kindgerechtere Anwendung. Mit der Bereitstellung dieser Tests ist auch die Einführung einer Testpflicht für die Kita-Kinder dreimal pro Woche vorgesehen. Hierzu werden wir Sie zu gegebener Zeit ausführlicher informieren. Aktuell besteht der Betreuungsanspruch für Ihr Kind auch ohne regelmäßige Testung und unabhängig von der Vorlage der oben genannten Bescheinigung.

„Schnupfenregelung“
Im Hinblick auf die aktuelle Erkältungszeit gilt: Kinder mit Erkältungssymptomatik sollen nicht in den Kitas betreut werden. Dies betrifft auch Kinder mit Husten oder Schnupfen ohne Fieber. Wenn Kinder trotz leichter Erkältungssymptome die Kita besuchen sollen, kann diese von Ihnen die Vorlage eines negativen Testnachweises oder die Durchführung eines Tests vor Ort verlangen. Ebenso kann die Wahrnehmung des regelmäßigen Testangebotes (2 x pro Woche inkl. Anzeige) eingefordert werden, bis Ihr Kind wieder vollständig symptomfrei ist. Eine tägliche Wiederholung des Tests ist hingegen nicht erforderlich und darf nicht verlangt werden.

Quarantäne
Weiterhin gilt, dass sich enge Kontaktpersonen von bestätigten COVID-19-Fällen unverzüglich häuslich absondern müssen (Quarantäne). Über die Quarantänedauer sowie das Ende der Quarantäne und die Durchführung einer Freitestung zur vorzeitigen Beendigung der Quarantäne entscheidet allein das jeweils zuständige Gesundheitsamt. Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die zusätzlichen
Quarantäne-Regelungen einzelner Bezirke, abrufbar unter:
https://www.berlin.de/corona/massnahmen/quarantaene 
Es ist nicht zulässig, ohne Abstimmung mit dem Gesundheitsamt und der Kita selbstständig die Einrichtung zur Freitestung aufzusuchen.
3G-Regeln bei Veranstaltungen Kita-Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, an denen erwachsene Dritte (bspw. Eltern) teilnehmen
(bspw. Elternabende etc.), dürfen nur unter 3G-Bedingungen stattfinden. Größere Veranstaltungen mit mehr als 20 Erwachsenen sind im Freien durchzuführen.

Bei diesen Veranstaltungen besteht für Teilnehmende mit Ausnahme der Kita-Kinder eine Maskenpflicht, es sei denn, sie halten sich auf einem festen Platz auf und können den Mindestabstand jederzeit einhalten. Die Anwesenheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist zu dokumentieren.

Hygienemaßnahmen und Betreten der Kitas
Wir bitten Sie, die Hygieneregeln weiterhin streng einzuhalten, insbesondere das Einhalten der Abstände und das Tragen von Masken. Dies gilt auch beim Bringen und Holen Ihres Kindes.

Eingewöhnung
Wenn Sie die Eingewöhnung Ihres Kindes in der Kita begleiten, müssen Sie einen Nachweis erbringen, dass Sie geimpft oder genesen sind oder täglich einen aktuellen negativen Testnachweis vorlegen.

Temporäre Familienhilfe – Coronahilfe bei Verdienstausfall für Berliner Eltern
Diese Hilfe richtet sich an berufstätige Eltern, die als Selbstständige, geringfügig Beschäftigte oder berufstätige Studierende keinen Anspruch auf das Kinderkrankengeld nach § 45 Sozialgesetzbuch V haben. Wenn Sie im Jahr 2021 Ihr Kind pandemiebedingt zuhause betreuen mussten und dadurch einen Verdienstausfall hatten, können Sie rückwirkend zum 4. Januar 2021 und bis Ende des Jahres 2021 eine finanzielle Hilfe unter dem folgenden Link beantragen:
http://www.corona-hilfe-kind.berlin

Weitere Informationen zu der Temporären Familienhilfe haben wir in der angehängten Kurzinformation für Sie zusammengefasst.

Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
Holger Schulze
Leiter der Abteilung V Familie und frühkindliche Bildung

 

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Liebe Eltern,

hier finden Sie das neue Elternschreiben der Senatsverwaltung vom 8.09.2021:

Elterninformation 2021_09_07

Ihre FamilienZitadelle

 

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Liebe Eltern,

hier finden Sie das neue Elternschreiben der Senatsverwaltung vom 04.08.2021 zum Start in das neue Kitajahr:

Elterninformation_4.8.2021_final

Ihre FamilienZitadelle

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Liebe Eltern,

hier finden Sie das neue Elternschreiben der Senatsverwaltung vom 16.06.2021 zur Wiederaufnahme des Regelbetriebs:

2021_06_16-elterninformation

Ihre FamilienZitadelle

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Liebe Eltern, 

hier finden Sie das neue Elternschreiben der Senatsverwaltung vom 11.05.2021 zur Öffnung der Kitas bei eingeschränktem Regelbetrieb ab kommender Woche:

Elterninformation 11.05.2021 final (002)

Wir bitten um eine vorherige telefonische Anmeldung, ab wann Sie Ihr Kind wieder in die Kita bringen möchten, damit wir besser planen können.

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Liebe Eltern, 

anbei das neue Elternschreiben der Senatsverwaltung vom 06.05.2021:

Ergänzende Informationen zum erweiterten Kinderkrankengeld

Liebe Eltern,
sehr geehrte Damen und Herren,

mit einer am 23. April in Kraft getretenen Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes wird der Anspruch auf Kinderkrankengeld für 2021 nochmals ausgeweitet. Der Anspruch auf Kinderkrankengeld steigt von 20 Tagen pro Elternteil und Kind auf 30 Tage und damit für
Elternpaare pro Kind auf 60 Tage. Auch für Alleinerziehende verdoppelt sich der Anspruch pro Kind von 30 auf nun 60 Tage. Bei mehreren Kindern gilt ein Anspruch von maximal 65 Tagen pro Elternteil, bei Alleinerziehenden maximal 130 Tage.

Ein Anspruch auf das pandemiebedingt erweiterte Kinderkrankengeld besteht nicht nur dann, wenn das eigene Kind krank ist, sondern auch, wenn die Kinderbetreuung zu Hause erforderlich ist, weil die Kita pandemiebedingt geschlossen oder einzelne Kitagruppen in Quarantäne sind. Dabei haben auch Notbetreuungsberechtigte grundsätzlich einen Anspruch auf das Kinderkrankengeld, wenn sie ihre Kinder, unserer Empfehlung folgend, zuhause betreuen. Wie bisher beträgt das Kinderkrankengeld bis zu 90 Prozent des entfallenen Nettoarbeitslohns.
Den Antrag auf Kinderkrankengeld stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse. Dort erhalten Sie auch die entsprechenden Antragsformulare. Die Krankenkasse verlangt hierbei ggf. auch die Vorlage einer Bescheinigung Ihrer Kita. Ein entsprechendes Muster hierfür ist als Anlage beigefügt. Die Kitas wurden von uns gebeten, Ihnen bei Bedarf diese Bescheinigung auszustellen. (Hier die Bescheinigung zum Herunterladen: Musterbescheinigung)

Weitere Informationen zum erweiterten Kinderkrankengeld finden Sie unter:
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/fragen-und-antworten-zu-kinderkrankentagen-und-zumkinderkrankengeld-164976

Sollten Sie nicht anspruchsberechtigt sein (z. B. als Privatversicherter) können Sie alternativ ggf. einen Entschädigungsanspruch nach § 56 Abs. 1a Infektionsschutzgesetz (IfSG) geltend machen.

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter: https://www.berlin.de/sen/finanzen/service/entschaedigung/schulschliessung/artikel.935438.php

Für Rückfragen steht Ihnen die Eltern-Hotline der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie weiterhin zur Verfügung. Diese erreichen Sie unter der Nummer 030 – 90227 6600 an allen Werktagen von 9 bis 13 Uhr.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
Holger Schulze
Leiter der Abteilung
Familie und frühkindliche Bildun

 

 

 

Liebe Eltern, 

anbei das neue Elternschreiben der Senatsverwaltung vom 05.05.2021:

Elterninformationen zur Erweiterung des Zugangs zur Kita-Notbetreuung

Liebe Eltern,
sehr geehrte Damen und Herren,

nach den Vorgaben der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung sind die Berliner Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen, in Verbindung mit einem Notbetrieb, nach wie vor geschlossen. Erfreulicherweise sinkt in Berlin die sogenannte 7-Tage-Inzidenz und das Infektionsgeschehen in den Kitas, auch bei den Kindern, nimmt stetig ab. Diese positive Entwicklung ermöglicht nun weitere Schritte der Öffnung des Kitabetriebs.
Der Senat hat in seiner Sitzung vom 04.05.2021 daher entschieden, dass ab dem 10.05.2021 alle Kinder, die das vierte Lebensjahr vollendet haben, einen Zugang zur Notbetreuung erhalten sollen. Ein besonderer und dringlicher Betreuungsbedarf ist hierfür keine Voraussetzung.

Der Senat prüft darüber hinaus weitere Schritte der Öffnung, um in Kürze allen Berliner Familien und ihren Kindern wieder ein Betreuungsangebot machen zu können. Voraussetzung hierfür ist und bleibt
ein weiterhin stabiles bzw. sinkendes Infektionsgeschehen.

Um die Rahmenbedingungen für einen sicheren Notbetrieb herzustellen, unterstützen wir die Einrichtungen und die dort betreuten Kinder u.a. durch Impfangebote für Mitarbeitende, Schutzmaterialien, Testmöglichkeiten und die Möglichkeit von Betreuungsangeboten in kleinen, stabilen Gruppen. Damit Kinder die Kita trotz leichter Erkältungssymptome besuchen können, besteht die Möglichkeit der Vorlage eines negativen Testergebnisses bzw. einer entsprechenden Eigenerklärung. Zum Nachweis des Nichtvorliegens einer Corona-Infektion genügt dabei die einmalige Vorlage einer negativen Testung. Eine tägliche Bestätigung eines negativen Testergebnisses bzw. eine tägliche Wiederholung von Tests ist nicht erforderlich. Den Trägern haben wir insgesamt 500.000 Selbsttests für Kitakinder zur Aushändigung an die Eltern zur Verfügung gestellt.

Bitte beachten Sie:
Die Testabnahme erfolgt durch Sie selbst und nicht durch das Kitapersonal.
Diese Tests werden bei Bedarf ausgehändigt, damit Sie ihr Kind anlassbezogen testen können.
Soweit Ihnen ein Test ausgehändigt wird, bitten wir Sie nachdrücklich, das Schulungsvideo der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zur Handhabung des Tests zu beachten, um Anwendungsfehler zu vermeiden. Sie finden dieses unter https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/tests/#faq_1_7

Sofern chronische Erkrankungen vorliegen, die ebenfalls Erkältungs-/Krankheitssymptome beinhalten, ist ein wiederholtes Testen allein aus diesem Grund nicht erforderlich. Allerdings muss hierfür ein ärztliches Attest vorgelegt werden, welches die Vorerkrankung bestätigt, um den Kitabesuch zu gestatten.

In den letzten Wochen erreichen uns auch regelmäßig Nachfragen zu sogenannten Speichel-Selbsttests. Diese sind bislang nicht vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte freigegeben worden, weshalb entsprechende Test unsererseits den Kitas nicht zur Verfügung gestellt wurden.

Liebe Eltern,
uns ist bewusst, dass die Schließung der Kindertageseinrichtungen insbesondere die Berliner Familien sehr belastet, die trotz der weitgefassten Notbetreuung noch kein Betreuungsangebot in Anspruch nehmen können. Wir versichern Ihnen, dass der Senat weitere Schritte prüft, um die bestehende Schließung der Berliner Kitas mit Notbetreuung schnellstmöglich zugunsten eines Angebots für alle Berliner Familien und ihrer Kinder abzulösen.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
Holger Schulze
Leiter der Abteilung V
Familie und frühkindliche Bildung

 

06.04.2021

Erneute Schließung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen

Elterninformationen zum Notbetrieb ab dem 08. April 2021

Liebe Eltern, sehr geehrte Damen und Herren,

angesichts des zunehmenden Infektionsgeschehens in Folge der verstärkt auftretenden Variante des Corona-Virus (B.1.1.7) hat der Berliner Senat in seiner heutigen Sondersitzung eine erneute Schließung der Kitas und Kindertagespflegestellen sowie eine Rückkehr zum Notbetrieb beschlossen. Diese Regelung gilt ab dem 08.04.2021. Auf diese Weise soll die Zahl der Neuinfektionen reduziert und eine Überlastung des Gesundheitssystems vermieden werden.

Die Notbetreuung kann dann in Anspruch genommen werden, wenn

  • ein außerordentlich dringlicher Betreuungsbedarf mangels anderer
    Betreuungsmöglichkeiten besteht

und zugleich

  •  die berufliche Tätigkeit eines Elternteils (auch im Homeoffice) auf der aktuellen Liste zur Notbetreuung in Kita erfasst ist. Sie finden diese Liste unter Anlage-Übersicht-der-Berufsgruppen
  •  es sich um Vorschulkinder (also Kinder, die im Sommer in die Schule übergehen) oder Kinder von Alleinerziehenden unabhängig von der beruflichen Tätigkeit der Eltern bzw. Sorgeberechtigten Zugang zur Notbetreuung handelt, bzw.
  •  es sich um Kinder handelt, deren Betreuung aus besonders dringenden pädagogischen Gründen erforderlich ist. Hierzu zählen Kinder am und Kinder mit Behinderung, Kinder mit einem Sprachförderbedarf sowie Kinderschutzfälle. Auch die Betreuung dieser Kinder ist unabhängig von der beruflichen Tätigkeit ihrer Eltern bzw. Sorgeberechtigten.

Ein außerordentlich dringlicher Betreuungsbedarf kann beruflich oder privat begründet sein. Es kann sich um einen Bedarf an einem einzelnen Tag oder um einen laufenden bzw. regelmäßigen Bedarf handeln.

Ungeachtet dessen appellieren wir an alle anspruchsberechtigten Eltern bzw. Personensorgeberechtigten, sich hinsichtlich ihres individuellen Betreuungsbedarfs auf den absolut notwendigen Umfang zu beschränken und diesen regelmäßig mit Ihren Einrichtungen abzustimmen.

Bitte denken Sie daran, dass Kinder auch mit leichten Erkältungssymptomen wie Schnupfen oder Husten derzeit ohne negatives Testergebnis nicht betreut werden können. Die Regelungen der Elterninformation vom 31.03.2021 zum Umgang mit Kindern mit Erkältungssymptomatik gelten fort.

Verpflegungskosten:

In Anbetracht der wiederholten Einführung des Notbetriebs und der damit für die Eltern einhergehenden Einschränkungen und Belastungen haben wir die Kitaträger gebeten, auf die Einziehung der Verpflegungskosten ab dem Monat April zu verzichten, wenn ein Betreuungsangebot nicht mehr als 10 Tage in jeweiligen Monat in Anspruch genommen wird. Da der Einzug der Verpflegungskosten in der Regel am Anfang des Monats erfolgt und zu diesem Zeitpunkt die tatsächliche Inanspruchnahme des Betreuungsangebotes ggf. noch unklar ist, ist auch eine nachträgliche Verrechnung möglich.

Liebe Eltern,

der Senat von Berlin strebt eine möglichst rasche Rückkehr zum eingeschränkten Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen an. Hierfür setzen wir die Impfkampagne für die Beschäftigten in Kitas und Kindertagespflegestellen fort. Darüber hinaus werden in den nächsten Wochen weitere Testkits für das pädagogische Personal sowie, neu, für die Kinder bereitgestellt. Ein weiterer wichtiger Baustein ist und bleibt die Einhaltung aller Maßnahmen der Hygiene.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Holger Schulze
Leiter der Abteilung
Familie und frühkindliche Bildung

 

Hier können Sie sich den „Antrag auf Inanspruchnahme der Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen für den Notbetrieb ab dem 08.04.2021“ herunterladen: antrag-notbetreuung-im-rahmen-des-notbetriebs-210408 (3)

 

 


 

31.03.2021

Ergänzende Informationen zur Elterninformation vom 29.03.2021

Liebe Eltern, sehr geehrte Damen und Herren,

nach unserer letzten Elterninformation vom 29.03.2021 haben uns zahlreiche Fragen und Hinweise von Ihrer Seite erreicht, da es in Einzelfällen zu Missverständnissen kam, die zu einer Zurückweisung von Kindern führen, die von uns nicht beabsichtigt ist.
Wir haben Ihnen dort mitgeteilt, dass Kinder auch mit leichten Erkältungssymptomen wie Husten oder Schnupfen ohne Fieber derzeit nicht betreut werden dürfen.

Hierbei handelt es sich um eine vorübergehende Vorsichtsmaßnahme angesichts steigender Corona-Infektionszahlen von Kindern im Kitaalter. Wir folgen damit einer Empfehlung des Robert-Koch-Instituts (RKI) im Bestreben, auf diese Weise den sicheren Betrieb in den Kitas aufrecht zu erhalten.

Wir sind uns sehr bewusst, dass leichte Erkältungssymptome, gerade in dieser Jahreszeit dazugehören und in der Regel kein Hinweis auf eine Corona Infektion sind. Dennoch ist in dieser Phase der Pandemie Vorsicht geboten. Sofern Erkältungssymptome anderweitige Ursachen haben, die bereits ärztlich abgeklärt sind, bspw. allergische Reaktionen wie Heuschnupfen o. ä. hat Ihr Kind selbstverständlich weiterhin Zugang zur Betreuung.

Tatsächlich wollen wir keinem Kind ohne Grund die Betreuung in der vertrauten Kindertageseinrichtung vorenthalten. Deshalb sehen wir eine Möglichkeit der freiwilligen Testung vor. Sie können der Kita ein negatives Testergebnis bzw. eine Eigenerklärung über ein negatives
Testergebnis vorlegen, um ihr Kind trotz Husten- und/oder Schnupfensymptomen in die Betreuung geben zu können.
In diesem Zusammenhang haben wir auf die Möglichkeit einer Testung in den Berliner Teststellen verwiesen. Diesen Hinweis müssen wir korrigieren. Die Berliner Teststellen testen keine (symptomatischen) Kinder unter 6 Jahren. Stattdessen haben Sie die Möglichkeit eines Selbsttests zu Hause in Verbindung mit der Abgabe einer Eigenerklärung über ein negatives Testergebnis gegenüber Ihrer Kita (hier zum Runterladen: Anlage 1_Eigenerklärung_v1.0_Final ) oder einer Testung Ihres Kindes in der Kita, soweit dies organisatorisch dort möglich ist. Zu diesem Zweck werden wir den Kitas im Verlauf des April Selbsttests für solche Situationen zur Verfügung stellen.

Ferner haben Sie die Möglichkeit, sich hinsichtlich des Tests an eine Kinder- und Jugendärztin / einen Kinder- und Jugendarzt zu wenden. Da nicht alle Praxen solche Tests durchführen oder eine Bescheinigung ausstellen, empfehlen wir Ihnen dringend, sich im Vorfeld mit der jeweiligen Praxis in Verbindung zu setzen. Damit Ihr Kind nach einer Auszeit die Kita wieder besuchen darf, ist es erforderlich, dass es
symptomfrei ist. Eine „Gesundschreibung“ oder einen erneuten Test benötigen Sie nicht.

Für Rückfragen steht Ihnen die Eltern-Hotline der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie weiterhin zur Verfügung. Diese erreichen Sie unter der Nummer 030 – 90227 6600 an allen Werktagen von 9 bis 13 Uhr (nicht am 1.4.2021). Ich bin mir der Tatsache bewusst, dass diese Regelung eine erhebliche Belastung für Sie darstellt. Allerdings macht das aktuelle Infektionsgeschehen in den Kitas weitergehende Maßnahmen erforderlich um den Betreuungsbetrieb als Ganzes aufrechterhalten zu können.

In diesem Sinne bitte ich um Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag 
Holger Schulze
Leiter der Abteilung
Familie und frühkindliche Bildung

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30.03.2021

Liebe Eltern, 

anbei finden Sie den neuesten Elternbrief der Senatsverwaltung vom 29.03.2021.

Ihre FamilienZitadelle

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Elterninformationen zum Betreuungsbetrieb ab dem 29. März 2021

Liebe Eltern, sehr geehrte Damen und Herren,

trotz vielfältiger Maßnahmen zur Sicherstellung eines stabilen und sicheren Betreuungsbetriebs nimmt das Infektionsgeschehen auch in den Berliner Kindertageseinrichtungen zu, sodass die Zahl der ganz oder teilweise geschlossenen Kitas kontinuierlich ansteigt. Zugleich zeigt sich auch in Berlin, dass die Zahl der infizierten Kinder zunimmt. Wir bitten Sie daher weiterhin, eine Betreuung stets nur im unbedingt notwendigen Umfang in Anspruch zu nehmen und sich diesbezüglich regelmäßig mit Ihrer Kita abzustimmen.

  Der eingeschränkte Regelbetrieb wird fortgesetzt. Die Betreuung der Kinder muss in möglichst stabilen Gruppen erfolgen. Ist dies aus organisatorischen bzw. personellen Gründen
nicht umsetzbar, kann es zu Einschränkungen des Betreuungsumfangs kommen.

 Kinder mit Erkältungssymptomatik werden nicht betreut. Dies betrifft auch Kinder mit Husten oder Schnupfen ohne Fieber. Alternativ kann das Ergebnis eines aktuellen negativen
Schnelltests/Selbsttests vorgewiesen werden. Die Durchführung und Aktualität des Tests sind durch Eigenerklärung oder Bescheinigung der Teststelle zu bestätigen. Für Schnelltests können
alle Berliner Teststellen genutzt werden. Bitte versuchen Sie vorab einzuschätzen, ob sich Ihr Kind durch eine ihm fremde Person testen lassen wird. Der Selbsttest kann auch, soweit
dies organisatorisch möglich ist, vor Ort durch die Eltern durchgeführt werden. Voraussichtlich ab Mitte April werden den Kitas Selbsttests für Kinder zur Verfügung gestellt.

 Das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske durch die pädagogischen Fachkräfte ist nunmehr auch im unmittelbaren Kontakt mit den Kindern zulässig. Für den Kontakt der Erwachsenen untereinander ist das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske verpflichtend. Ausnahmen vom Tragen von medizinischen Gesichtsmasken sind nur bei Vorlage einer ärztlichen
Bescheinigung möglich.

Das Impfangebot für das Kita-Personal und die kontinuierliche Bereitstellung von Schnelltests haben maßgeblich zu einer Stabiliserung des Betreuungsbetriebs beigetragen. Da sich aktuell
aber vermehrt auch kleine Kinder infizieren, ist die Reduzierung von Kontakten und deren Nachverfolgbarkeit sehr wichtig. Wir appellieren daher weiterhin an Sie, dies auch in Ihrem privaten
Umfeld zu bedenken.

Für Rückfragen steht Ihnen die Eltern-Hotline der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie weiterhin zur Verfügung. Diese erreichen Sie unter der Nummer 030 – 90227 6600 an
allen Werktagen von 9 bis 13 Uhr (nicht am 1.4.2021).

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
Holger Schulze
Leiter der Abteilung
Familie und frühkindliche Bildung

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15.03.2021

Liebe Eltern, 

anbei finden Sie den neuesten Elternbrief der Senatsverwaltung vom 12.03.2021 zum Thema „Risikokinder“.

Hier der Brief zum Download:

Elterninformation_Risikokinder

Ihre FamilienZitadelle

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04.03.2021

Liebe Eltern,

anbei finden Sie den letzten Elternbrief der Senatsverwaltung vom 04.03.2021.

Ihre FamilienZitadelle

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Elterninformationen zur Öffnung der Kitas bei eingeschränktem Regelbetrieb ab dem 9. März 2021

Liebe Eltern, sehr geehrte Damen und Herren,

die Schließung der Berliner Kitas seit dem 25. Januar 2021 hat für Sie und Ihre Kinder zu großen Belastungen und Einschränkungen im täglichen Leben geführt, auch wenn zuletzt mehr als die Hälfte aller Kinder die Notbetreuung nutzen konnten. Der Senat ist sich dieser Belastung für die Berliner Familien sehr bewusst. 

In diesem Wissen und auf der Grundlage des aktuell sehr geringen Infektionsgeschehens in den Berliner Kindertageseinrichtungen hat der Senat daher in seiner Sitzung vom 02.03.2021 entschieden, die Angebote der Kindertagesförderung (Kita und Kindertagespflege) ab dem
09.03.2021 wieder für alle Berliner Kinder zu öffnen und einen eingeschränkten Regelbetrieb
unter Pandemiebedingungen zuzulassen.

Im Einzelnen ist vorgesehen:
1. Alle Kinder sollen Zugang zu einem Angebot der Kindertagesförderung erhalten. Eine Beschränkung auf einzelne Zielgruppen entfällt. Die Liste systemrelevanter Berufe findet keine Anwendung mehr.
2. Alle Kinder erhalten ein Betreuungsangebot, welches mindestens den bedarfsunabhängigen Rechtsanspruch von 7 Stunden täglich erfüllt.
3. Die Kitas sollen den Familien einen möglichst bedarfsgerechten Betreuungsumfang anbieten und daher mindestens eine Gruppe mit einer täglichen Betreuungsdauer gemäß Ganztagsgutschein anbieten.
4. Zur Vermeidung von Infektionen sollen Kontakte reduziert und deren Nachverfolgbarkeit ermöglicht werden. Die Betreuung soll daher in möglichst stabilen Gruppen stattfinden.
5. Die geltenden Hygienemaßnahmen sind nach wie vor zu beachten.

Die anstehende Öffnung wird die Träger und Einrichtungen vor große organisatorische Herausforderungen stellen, insbesondere in den Fällen, in denen nicht alle Erzieherinnen und Erzieher zur Verfügung stehen. Sollte dies in Ihrer Kita so sein, kann es unter Umständen in
Abstimmung mit der Kitaaufsicht erforderlich sein, für einen begrenzten Zeitraum Betreuungsmodelle mit tage- oder wochenweisem Wechsel anzubieten. Wir bitten Sie diesbezüglich bereits jetzt um Ihr Verständnis und um aktive Unterstützung der Kitas. Zudem bitten wir Sie, eine Betreuung weiterhin stets nur im unbedingt notwendigen Umfang in Anspruch zu nehmen und sich diesbezüglich regelmäßig mit Ihrer Kita abzustimmen.

Die Öffnung der Angebote der Kindertagesförderung wird durch die flächendeckende und kontinuierliche Bereitstellung von Schnelltests für das Kita-Personal sowie die Bereitstellung von Schutzmaterial (vor allem Mund-Nasen-Schutz / FFP 2) flankiert. Hinzu kommt die Erweiterung der Impfstrategie, mit der das Kita-Personal in der Reihenfolge der Impfpriorität aufgestiegen ist und nun zeitnah Impfungen erhalten kann. Diese Maßnahmen werden maßgeblich zur Sicherheit und Stabilität des Betreuungsbetriebs in Kita und Kindertagespflege beitragen.

Mit Aufnahme des eingeschränkten Regelbetriebs sieht die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie für alle Eltern ab März 2021 grundsätzlich die Verpflichtung, sich wieder an den Verpflegungskosten in Höhe von 23 Euro monatlich zu beteiligen. Dies gilt auch, wenn Ihre Kinder nicht am Kitabetrieb teilnehmen.

Es bleibt weiterhin dabei, dass wir auch nach der erfolgten Aufnahme des eingeschränkten Regelbetriebs unter Pandemiebedingungen das Infektionsgeschehen in den Einrichtungen mit großer Aufmerksamkeit beobachten und bewerten werden, um bei Bedarf hierauf zu reagieren.

Für Rückfragen steht Ihnen die Eltern-Hotline der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zunächst noch bis zum 15.03.2021 weiterhin zur Verfügung. Diese erreichen Sie unter der Nummer 030 – 90227 6600 an allen Werktagen von 9 bis 15 Uhr. Für Ihre Unterstützung in der Bewältigung der aktuellen Situation sind wir Ihnen sehr dankbar.

Wir hoffen, dass diese neuen Regelungen die Organisation Ihres Familienlebens erleichtern und Ihnen und Ihren Kindern etwas mehr Normalität im Alltag ermöglichen.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
Holger Schulze
Leiter der Abteilung V
Familie und frühkindliche Bildung

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17.02.2021 

Liebe Eltern, 

anbei finden Sie den letzten Elternbrief der Senatsverwaltung.

Wir möchten Sie bitten, dass Sie sich – wie bisher – spätestens am Donnerstag bezüglich Ihres Bedarfs der Notbetreuung melden, damit wir die Gruppen und das Personal entsprechend planen können. Vielen Dank!

Ihre FamilienZitadelle

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Elterninformation der Senatsverwaltung vom 16.02.2021:

Elterninformationen zur Erweiterung der Notbetreuung ab dem 22.02.2021

Liebe Eltern, sehr geehrte Damen und Herren,

der Senat von Berlin hat am 11.02.2021 beschlossen, keine Änderungen an den seit dem 25.01.2021 geltenden Regelungen der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vorzunehmen. Die Berliner Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen bleiben somit geschlossen und bieten weiterhin einen Notbetrieb an. Mit Blick auf die starke Belastung der Berliner Familien sollen die Regelungen zum Zugang zur Notbetreuung allerdings ab dem 22.02.2021 erweitert werden.

Die bisherige Obergrenze für die maximale Inanspruchnahme der Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen wird ab dem 22.02.2021 von bisher 50 auf dann 60 Prozent der vertraglich in einer Einrichtung gebundenen Plätze angehoben werden. Die aktuell geltenden Voraussetzungen für den Zugang zur Notbetreuung bleiben hierbei grundsätzlich bestehen. Sofern ein außerordentlich dringlicher Betreuungsbedarf vorliegt und keine andere Möglichkeit der Kinderbetreuung gegeben ist, können ab dem 22.02.2021 zusätzlich auch jene Kinder aufgenommen werden, bei denen der Übergang zur Schule ansteht, die von der Schulbesuchspflicht zurückgestellt
wurden oder bei denen ein Sprachförderbedarf besteht. Der Übergang in die Schule sowie ein bestehender Sprachförderbedarf werden somit als weitere besondere pädagogische Gründe für die Notbetreuung anerkannt.

Hinsichtlich der Inanspruchnahme der Notbetreuung stimmen Sie sich bitte weiterhin eng mit ihrer Einrichtung ab. Zur Klärung von Fragen der Anspruchsberechtigung auf eine Notbetreuung steht Ihnen weiterhin die Eltern-Hotline der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zur Verfügung. Diese erreichen Sie unter der Nummer 030 – 90227 6600 an allen Werktagen von 9 bis 15 Uhr.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
Holger Schulze
Leiter der Abteilung Familie und frühkindliche Bildung

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11.02.2021

Wie am 22.01.2021 bereits mitgeteilt, möchten wir noch einmal auf Folgendes hinweisen:

Aufgrund des Notbetriebs geschieht die Planung für die Gruppen und das Personal wöchentlich, daher benötigen wir spätestens zum Donnerstag jeder Woche den Antrag für die Notbetreuung (siehe Liste systemrelevanter Berufe) der kommenden Woche.  

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

 

04.02.2021

Liebe Eltern,

wir möchten noch einmal darauf hinweisen, dass es in den Kitas derzeit nur einen Notbetrieb gibt. Diese Notbetreuung können Eltern in Anspruch nehmen, wenn sie einen außerordentlich dringlichen Betreuungsbedarf für ihre Kinder haben. Dies kann an einzelnen Tagen oder auch stundenweise in Anspruch genommen werden.

Zusätzlich zu diesem außerordentlich dringlichen Betreuungsbedarf muss eines der folgenden Kriterien erfüllt sein:

• Ein Elternteil übt einen Beruf aus, der auf der Liste, der systemrelevanten Berufe steht (hier finden Sie die Liste: https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/kita/). 
• Ein Elternteil ist alleinerziehend. Der zeitliche Anspruch bemisst sich nach dem Umfang des außerordentlichen Betreuungsbedarfs.
• Die Familie befindet sich in einer sozial schwierigen Situation oder es besteht ein besonderer pädagogischer Bedarf (Entscheidungen im Einzelfall).

 

Hier zudem die neueste Elterninformation der Senatsverwaltung vom 03.03.2021:

Elterninformationen zur Schließung der Kitas bis zum 14.02.2021 sowie zum Anspruch auf Notbetreuung

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern,

wir wissen um die großen Belastungen, die die Schließung und der Notbetrieb der Kindertageseinrichtungen mit sich bringen. Wir danken Ihnen ausdrücklich für Ihre Unterstützung und Ihre Geduld, die es braucht, um in dieser Situation zu bestehen. Die derzeit sinkenden Infektionszahlen geben Anlass zu der Hoffnung, dass die vielfältigen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie, die das gesamte
gesellschaftliche Leben betreffen, zu wirken beginnen. Um diesen positiven Trend zu unterstützen, werden auch die Maßnahmen zur Kontaktreduzierung im Kitabereich zunächst wie geplant fortgeführt.

Insofern bitten wir Sie weiterhin, Ihre Kinder, soweit möglich, zuhause zu betreuen.

Zugleich bitten wir um Verständnis dafür, dass wir Sie zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht konkret über die Regularien des Kitabetriebs ab dem 15.2. informieren können. Hierfür müssen zunächst die Verständigung der Bundesregierung mit den Bundesländern und die nachfolgenden Entscheidungen des Senats abgewartet werden.

Mit diesem Schreiben übersenden wir Ihnen neue bzw. ergänzende Hinweise zur Erhebung der Verpflegungskosten, zum Kinderkrankengeld und zum Zugang zur Notbetreuung.

Verpflegungskosten
Anders als in den meisten Bundesländern üblich, werden im Kitabereich im Land Berlin keine Gebühren erhoben. Die Elternbeteiligung an den Kosten für die Verpflegung beträgt in der Regel 23 Euro monatlich. Der Verpflegungsbeitrag ist grundsätzlich auch während der regulären Schließtage oder in Zeiten einer Erkrankung des Kindes weiterzuzahlen. Gleiches galt bisher auch im Rahmen der pandemiebedingten Einschränkungen des Kitabetriebs.
Aufgrund der andauernden Einschränkungen des Kitabetriebs haben wir den Trägern nunmehr unsere Erwartung mitgeteilt, dass sie den Einzug der Verpflegungskosten für den Monat Februar aussetzen. Dies gilt für Familien, deren Kinder im Februar nicht mehr als 10 Tage betreut werden. Da der Einzug der Verpflegungskosten in der Regel am Anfang des Monats erfolgt und zu diesem Zeitpunkt
die tatsächliche Inanspruchnahme des Betreuungsangebotes noch unklar ist, ist auch eine nachträgliche Verrechnung möglich.

Kinderkrankengeld:
Mit dem letzten Schreiben haben wir Sie u.a. über Ihre Möglichkeiten im Rahmen des erweiterten Kinderkrankengeldes informiert. Aufgrund verschiedener Nachfragen stellen wir klar, dass auch Notbetreuungsberechtigte weiterhin grundsätzlich einen Anspruch auf das Kinderkrankengeld haben, wenn sie ihre Kinder, unserer Empfehlung folgend, zuhause betreuen.

Zugang zur Notbetreuung
Mit unserer letzten Elterninformation haben wir Sie über den Zugang zur Notbetreuung informiert. Bitte denken Sie daran, dass ein außerordentlich dringlicher Betreuungsbedarf vorliegen muss, bspw., weil keine andere Möglichkeit der Kinderbetreuung besteht. Die Tätigkeit in einem als systemrelevant anerkannten Berufsfeld allein ist für den Zugang zur Notbetreuung nicht ausreichend.
Um sicherzustellen, dass das Ziel der Kontaktreduzierung weiterhin gewahrt werden kann, soll die Auslastung der Kindertageseinrichtungen 50 Prozent nicht überschreiten.

Aus personellen oder organisatorischen Gründen kann Ihre Einrichtung im Einzelfall gezwungen sein, die Öffnungszeiten in Abstimmung mit der Kitaaufsicht zu verkürzen. Hierfür bitten wir um ihr Verständnis. Zur Klärung von Fragen der Anspruchsberechtigung auf eine Notbetreuung steht Ihnen weiterhin die Eltern-Hotline der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zur Verfügung. Diese erreichen Sie unter der Nummer 030 – 90227 6600 an allen Werktagen von 9 bis 15 Uhr.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
Holger Schulze
Leiter der Abteilung Familie und frühkindliche Bildung

 

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22.01.2021

Liebe Eltern,

wir haben nun das Elternschreiben von der Senatsverwaltung zu den Neuerungen ab kommender Woche erhalten. 

Wie Sie sicherlich schon aus den Medien erfahren haben, sind die Kitas offiziell ab dem 25.01.2021 geschlossen und es findet nur ein absoluter Notbetrieb statt. 

Bitte lesen Sie sich das Schreiben im Anhang durch. Aufgrund des Notbetriebs geschieht die Planung für die Gruppen und das Personal wöchentlich, daher benötigen wir spätestens zum Donnerstag jeder Woche den Antrag für die Notbetreuung (siehe Liste systemrelevanter Berufe) der kommenden Woche.  

Hier ist der Antrag auf Notbetreuung für die Kita Ravelin zum Herunterladen:

Ravelin Antrag auf Notbetreuung_final

Hier ist der Antrag auf Notbetreuung für die Kita Fiorino zum Herunterladen:

Fiorino Antrag auf Notbetreuung_final

 

HIER DAS AKTUELLE ELTERNSCHREIBEN VOM 22.01.2021:

Elterninformationen zur Schließung der Kitas bis zum 14.02.2021 sowie zum Anspruch auf Notbetreuung

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern,

aufgrund des weiterhin hohen Infektionsgeschehens und der neu auftretenden Variante des Corona-Virus hat der Senat von Berlin am 20.01.2021 entschieden, die Kitas zu schließen. Auch die langsam aber kontinuierlich steigende Inanspruchnahme der Notversorgung hat es mit Blick auf das Ziel der Eindämmung der Pandemie erforderlich gemacht, nun weitergehende Regelungen zu treffen.

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ist sich der Auswirkungen der neuen Regelungen für Ihre persönliche Situation sehr bewusst. Sie und Ihre Kinder müssen bereits seit mehreren Monaten erhebliche Einschränkungen in Kauf nehmen. Wir bitten Sie gleichwohl erneut -mit Blick auf die immer noch außergewöhnliche gesamtgesellschaftliche Situation- Ihre Kinder soweit möglich zuhause zu
betreuen. Sie tragen damit zur wichtigen Reduzierung von Kontakten bei und helfen so, der Ausbreitung des Coronavirus entgegenzuwirken.

Konkret wurde vom Berliner Senat Folgendes beschlossen:
 Die Kindertageseinrichtungen werden zur Eindämmung der Corona-Pandemie, beginnend ab dem 25.01.2021, für den Zeitraum des        Lockdowns geschlossen.
 Ab diesem Zeitpunkt bieten alle Kitas für den Zeitraum des Lockdowns eine Notbetreuung an.
 Die durchschnittliche Auslastung der Kitas darf 50 % nicht überschreiten.

Regelung des Zugangs zur Notbetreuung:
Die Notbetreuung kann dann in Anspruch genommen werden, wenn
– ein außerordentlich dringlicher Betreuungsbedarf besteht und zugleich
– die berufliche Tätigkeit eines Elternteils (auch im Homeoffice) auf der Liste der systemrelevanten
Aufgabenbereiche (KRITIS-Liste) erfasst ist.

Sie finden die aktuelle Fassung dieser Liste unter: https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/kita/ 

Darüber hinaus sollen auch Kinder von Alleinerziehenden und Kinder mit Behinderung die Notbetreuung nutzen können. Hier reicht ein außerordentlich dringlicher Betreuungsbedarf aus.

Im Einzelnen:
Ein außerordentlich dringlicher Betreuungsbedarf kann beruflich oder privat begründet sein. Es kann sich um einen Bedarf an einem einzelnen Tag oder um einen laufenden bzw. regelmäßigen Bedarf handeln. Bitte stimmen Sie sich eng mit Ihrer Einrichtung ab und prüfen Sie, ob es Ihnen möglich ist, Ihr Kind, auch tageweise, zuhause zu betreuen. Bitte suchen Sie im direkten Kontakt mit Ihrer Einrichtung nach
Lösungen, die im Sinne einer Notbetreuung bzw. einer eingeschränkten Inanspruchnahme der Kita Angebote das Ziel der Kontaktreduzierung berücksichtigen.
Ihre Einrichtung ist gehalten, nicht mehr als durchschnittlich 50 % der Kinder zu betreuen. Ggf. steht Ihrer Einrichtung aktuell nicht ausreichend Personal zur Verfügung. Um dem angemeldeten außerordentlichen Betreuungsbedarf in dieser Situation gerecht zu werden kann es sein, dass Ihre Einrichtung auf Sie zukommt und in Abstimmung mit Ihnen nach alternativen Modellen zur Betreuung, bspw. tage- und/oder wochenweise, sucht. Bitte unterstützen Sie Ihre Kita hierin nach Kräften und haben Sie dafür Verständnis, wenn mit Beginn der neuen Regelungen am 25.01.2021 manches noch nicht eingespielt ist.
Für weitergehende Fragen, die Sie nicht mit Ihrer Kita klären können, steht Ihnen ferner die Kita-Hotline der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zur Verfügung. Diese erreichen Sie unter der Nummer 030 – 90227 6600 an allen Werktagen von 9 bis 13 Uhr.

Möglichkeiten des Ausgleichs für Eltern ohne Zugang zur Notbetreuung:
Sofern Sie aufgrund der oben beschriebenen Kriterien keinen Zugang zur Notbetreuung haben, weisen wir auf folgende Regelungen hin:
1. Das erweiterte Kinderkrankengeld nach § 45 Abs. 2a SGB V

Wenn Sie nach den oben genannten Kriterien die Notbetreuung nicht nutzen dürfen, besteht für Sie ggf. auch die Möglichkeit, Kinderkrankengeld zu erhalten. Seit dem 05.01.2021 kann dies nicht nur bei Erkrankung Ihres Kindes in Anspruch genommen werden, sondern auch, wenn Ihr Kind pandemiebedingt zu Hause betreut werden muss. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn
– Ihre Kita geschlossen ist,
– Ihr Kind in Quarantäne muss oder
– Sie aufgrund einer behördlicher Empfehlung Ihr Kind zuhause betreuen. Die maximale Bezugsdauer für gesetzlich Versicherte steigt gleichzeitig für das Jahr 2021 von 10 auf 20 Arbeitstage pro Elternteil und von 20 auf 40 Tage für Alleinerziehende. Der Antrag auf Kinderkrankengeld ist bei der jeweiligen Krankenkasse zu stellen. Dort erhalten Sie auch die entsprechenden Antragsformulare. Die Krankenkasse verlangt hierbei ggf. auch die Vorlage einer Bescheinigung Ihrer Kita. Ein entsprechendes Muster hierfür liegt diesem Schreiben bei. (Anmerkung der Kita: Hier das Formular zum Herunterladen und zum Einreichen in der Kita. Bitte Namen und Geburtsdatum bereits ausfüllen. BMFSFJ_Musterbescheinigung_Kinderberteuung_Schule_Kita )

Die Kitas wurden von uns darum gebeten, Ihnen bei Bedarf diese Bescheinigung auszustellen.

2. Entschädigungsanspruch nach § 56 1a IfSG
Des Weiteren können Sie in bestimmten Fällen eine Entschädigung für einen Verdienstausfall gemäß § 56 Absatz 1a des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)erhalten. Voraussetzungen hierfür sind unter anderem, dass
– es zu vorübergehenden behördlichen Schließung der Kita zur Verhinderung der Verbreitung von Infektionen oder übertragbaren Krankheiten kommt bzw. ein infektionsschutzrechtliches Betretungsverbot besteht
– Sie keine anderweitige zumutbare Betreuungsmöglichkeit für Ihr Kind haben
– die Betreuung im Zeitraum der Schließung durch die erwerbstätige Person erfolgen muss und
– es dadurch zu einem Verdienstausfall kommt.

Weitere Information zu diesem Entschädigungsanspruch finden Sie im Internet unter:
https://www.berlin.de/sen/finanzen/service/entschaedigung/schulschliessung/artikel.935438.php
Die Entschädigung nach dem IfSG kann nicht zeitgleich mit dem oben genannten Kinderkrankengeld bezogen werden. Für schließungsbedingte Betreuungen vor dem 05.01.2021 ist kein Kinderkrankengeld nach § 45 SGB V, sondern die Entschädigung nach § 56 Abs. 1a IfSG möglich.

Verpflegungskosten
Anders als in den meisten Bundesländern üblich, werden im Kitabereich im Land Berlin keine Gebühren
erhoben. Sie müssen sich im Regelfall gemäß § 3 Absatz 5 des Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetzes (TKBG) lediglich an den Kosten für eine im Angebot der Tagesbetreuung enthaltene Verpflegung in Höhe von 23 Euro monatlich beteiligen.
Der Verpflegungsbeitrag ist grundsätzlich auch während der regulären Schließtage der Kindertageseinrichtung oder in Zeiten einer Erkrankung des Kindes, in denen das Betreuungs- und Verpflegungsangebot nicht in Anspruch genommen werden kann, weiterzuzahlen. Gleiches gilt zunächst auch im Rahmen der jetzt vorgenommenen Schließung der Einrichtungen bzw. des Notbetriebs. Nur in
besonderen Fällen, wie etwa bei einer längeren Schließung der Kitas, kann diese Verpflichtung entfallen.
Dies ist im Januar jedoch noch nicht der Fall.
Daher sind Sie zunächst weiterhin verpflichtet, Ihren Verpflegungskostenbeitrag zu zahlen. Falls sich aufgrund der zukünftigen Entwicklung hier Änderungen ergeben sollten, werden wir Sie umgehend informieren.

Diese Elterninformation, demnächst auch in mehreren Sprachen, finden Sie auf der Internetseite
der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie unter folgendem Link:
https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/schrittweise-oeffnung-kita-undkindertagespflege/

Abschließend danken wir Ihnen für Ihre Unterstützung und Ihre Geduld in einer Situation, die allen Beteiligten viel abverlangt. Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
Holger Schulze
Leiter der Abteilung Familie und frühkindliche Bildung

 

 

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Liebe Eltern, 

wir haben gestern Abend erst weitere Informationen vom Senat erhalten (siehe unten Brief der Senatsverwaltung an die Eltern vom 07.01.2021). 

Die Berliner Kitas befinden sich weiterhin in der Notbetreuung bis zum 31.01.2021!

Bei einem außerordentlich dringlichen Bedarf bitten wir Sie, sich spätestens zwei Tage vor Ihrem Bedarf in der Kita zu melden und dies abzusprechen, damit wir Gruppen und Personalauslastung planen können.

Unsere Öffnungszeiten während der Notbetreuung sind weiterhin:

Kita Fiorino: 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Kita Ravelin: 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Ihre FamilienZitadelle


Elterninformationen zur Notversorgung in Berliner Kitas bis zum 31.01.2021 (von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie)

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern,

seit dem 16.12.2020 ist der reguläre Betrieb in den Berliner Kindertageseinrichtungen ausgesetzt.

Viele von Ihnen haben Ihre Kinder seitdem zu Hause betreut und dazu beigetragen, Kontakte zu reduzieren, die Zahl der Neuinfektionen zu senken und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden.

Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung.

Aufgrund der leider auch weiterhin hohen Infektionszahlen haben die Kanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 05.01.2021 eine Verlängerung des Lockdowns und der Maßnahmen zur Beschränkung von Kontakten beschlossen.
In Folge dessen bleibt der Regelbetrieb in Kindertageseinrichtungen bis zum 31.01.2021 ausgesetzt. Wir bitten Sie daher weiterhin, Ihr Kind, soweit Ihnen dies möglich ist, zuhause zu betreuen.

Das Berliner Kita-System stellt zugleich weiterhin die Betreuung in den Fällen sicher, in denen ein außerordentlich dringlicher Bedarf für eine Betreuung auch in dieser Zeit besteht und eine Ersatzbetreuung
nicht organisiert werden kann.

Grundsätzlich kann es sich hierbei um berufliche und private Gründe, einen drohenden Verdienstausfall, um einen Bedarf an einem einzelnen Tag oder um einen laufenden bzw. regelmäßigen Bedarf handeln. Auf diese Weise wollen wir Ihnen und den Einrichtungen den flexiblen Rahmen für angemessene Lösungen geben, die allerdings ggf. auch vom Regelangebot abweichen können.

Insofern bitten wir Sie, sich hinsichtlich eines etwaigen außerordentlich dringlichen Betreuungsbedarfs eng mit ihrer Einrichtung abzustimmen. Bitte suchen Sie im direkten Kontakt mit Ihrer Einrichtung nach Lösungen, die im Sinne einer Notbetreuung bzw. einer eingeschränkten Inanspruchnahme der Kita Angebote das Ziel der Kontaktreduzierung berücksichtigen. Dies kann auch Vereinbarungen umfassen, die die Deckung des Betreuungsbedarfs an einzelnen Tagen oder eine konkret erforderliche Betreuungsdauer regeln.
Für weitergehende Fragen, die Sie nicht mit Ihrer Kita klären können, steht Ihnen ferner die Kita-Hotline der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zur Verfügung. Diese erreichen Sie unter der Nummer 030 – 90227 6600 an allen Werktagen von 9 bis 13 Uhr.
Der Bund hat angekündigt eine gesetzliche Regelung dahingehend zu schaffen, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Dieser Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erforderlich wird, weil die Kita pandemiebedingt geschlossen ist bzw. der Zugang
zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wurde.

Über die weiteren Entwicklungen werden wir Sie rechtzeitig informieren, sollte sich hieraus ein erneuter
Änderungsbedarf ergeben. Ich bedanke mich für Ihren Einsatz zur Bewältigung dieser Krise. Bleiben Sie
gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
Holger Schulze
Leiter der Abteilung
Familie und frühkindliche Bildung

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Hier der neueste Brief von Sandra Scheeres, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie vom 16.12.2020:

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Eltern,

die Corona-Pandemie bestimmt leider auch in diesen Wochen unseren Alltag. Die hohen
Infektionszahlen in Deutschland haben den sogenannten „harten Lockdown“ erforderlich gemacht.
Bund und Länder haben am Sonntag gemeinsam beschlossen: Bundesweit werden von heute an bis zum
10. Januar 2021 die meisten Geschäfte und Einrichtungen geschlossen und Kontakte stark
eingeschränkt.

Wie Sie bereits wissen, müssen dabei auch die Berliner Kindertageseinrichtungen ihren wichtigen
Beitrag leisten. Ab heute findet in den Kitas kein Regelbetrieb mehr statt.

Ich bitte Sie eindringlich: Lassen Sie Ihr Kind bis zum 10. Januar 2021 möglichst zuhause.
Jeder vermiedene Kontakt hilft bei der Eindämmung der Pandemie.

Das Berliner Kita-System wird während des Lockdowns eine Notversorgung anbieten. Bitte nehmen Sie
diese nur in Anspruch, wenn es einen außerordentlich dringenden Betreuungsbedarf gibt und Ihr Kind
nicht zuhause betreut werden kann. Dies gilt auch für die Woche vom 4. bis zum 8. Januar 2021.

Für Fragen, die Sie nicht mit Ihrer Kita klären können, steht Ihnen die Kita-Hotline der
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zur Verfügung. Sie erreichen diese unter der
Nummer 030 – 90227 6600 – auch in den Weihnachtsferien an allen Werktagen von 9 bis 13 Uhr.

Bitte bedenken Sie: Jede stunden- oder tageweise Betreuung zuhause entlastet Ihre Kita und hilft den
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die unsere Kleinsten nun schon seit vielen Monaten unter
schwierigen Bedingungen sicher und gut betreut durch diese Pandemie bringen.

Dafür gebührt dem Berliner Kita-Personal großer Dank und herzliche Anerkennung!

Liebe Eltern,

seit dem ersten Lockdown im Frühjahr wissen wir alle, was die zeitweise Schließung der Kitas für Sie als
Eltern, für Ihr Kind und die Familie bedeutet. Je konsequenter wir jetzt alle gemeinsam handeln, desto
früher können wir die Kitas wieder öffnen. Deshalb bitte ich Sie herzlich: Unterstützen Sie den Kampf
gegen die Pandemie auch diesmal. Berlin braucht in diesen schwierigen Zeiten die Rücksichtnahme, den
Zusammenhalt und die Solidarität von uns allen.

Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie trotz aller Einschränkungen eine schöne Weihnachtszeit und einen
guten Rutsch ins neues Jahr, das hoffentlich besser wird als das alte! Bitte bleiben Sie gesund.

Ihre
Sandra Scheeres
Senatorin für Bildung, Jugend und Familie

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Brief von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vom 14.12.2020:

 

Wichtige Elterninformationen zum Betrieb der Kitas im Land Berlin ab dem 16.12.2020

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern,

angesichts des weiterhin hohen Infektionsgeschehens haben sich die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sowie der Berliner Senat am 13.12.2020 auf weitergehende Maßnahmen zur Beschränkung von Kontakten verständigt. Auf diese Weise soll die Zahl der Neuinfektionen gesenkt und eine Überlastung des Gesundheitssystems vermieden werden.
Zu diesem Zweck soll die Zahl der Kontakte in den Kindertagesstätten ab dem 16.12.2020 bis zum
10.01.2021 deutlich reduziert werden.

Wir fordern Sie deshalb eindringlich auf, ihre Kinder in dieser Phase möglichst zuhause zu lassen bzw.
ein Angebot nur im Falle eines außerordentlich dringlichen Betreuungsbedarfs in Anspruch zu nehmen. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Eindämmung der Pandemie.

Sofern in Ihrer Einrichtung bereits Ferienschließungen verabredet worden sind, gelten diese weiterhin.
Insofern bitten wir Sie, sich hinsichtlich eines etwaigen außerordentlich dringlichen Betreuungsbedarfs
eng mit ihrer Einrichtung abzustimmen und im direkten Kontakt nach Lösungen zu suchen, die das Ziel
der Kontaktreduzierung berücksichtigen. Dies umfasst v. a. Vereinbarungen ggf. auch zur Deckung von
Betreuungsbedarfen an einzelnen Tagen bzw. der konkret erforderlichen Betreuungsdauer für den
Zeitraum vom 16.12. bis zum 08.01.2021.

Durch diese gemeinsame Kraftanstrengung schaffen wir die Voraussetzungen dafür, nach dem Ende des
Lockdown wieder für alle Kinder umgehend ein verlässliches Angebot bereitzustellen.
Über die weiteren Entwicklungen und Vereinbarungen werden wir Sie unverzüglich informieren.

Mit freundlichen Grüßen,

Im Auftrag
Holger Schulze